Sonntag, 13. September 2015

Buchkritik zum ''KÖNIG OTTO VON GRIECHENLAND. Die bayerische Regentschaft in Nauplia 1833/34'' von Reinhold Friedrich

Das Buch von Hr. Reinhold Friedrich


Kritik von Konstantin Sot. Kotsowilis


Sehr geehrter Herr Friedrich,


nun habe ich mir Ihr kürzlich mit großem Erfolg in Ottobrunn vorgestelltes Buch 
"König Otto von Griechenland" gründlich durchgelesen. 
Zunächst einmal ein Dankeschön für die Aufnahme meines Buches "Die Griechen­begeisterung der Bayern" von 2007. 
Es ist mein drittes Buch zu diesem Thema. 
Vorher erschienen meine erweiterte Magisterarbeit "Die griechischen Studenten unter Ludwig I." (1995) und "Die Griechische Kirche in München" (1998). 

Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, wenn ich mir einige Anmerkungen zu Ihrem Buch bezüglich der Darstellung der bayerischen Regentschaft in Nauplia erlaube.
Es beginnt schon mit dem Buchtitel. 
Es handelte sich nicht um eine "bayerische Regentschaft" sondern um einen Regentschaftsrat des Königreiches Griechenland.
 Das ist die richtige Bezeichnung. (vgl. Die Griechische Kirche in München" (1998), S.238f)

Auch das Datum ist falsch.

Die Tätigkeit des Regentschaftsrates begann Ende Juli 1832 in München und endete Ende Mai 1835 in Athen, und zwar nach Vollendung des 20. Lebensjahres des Wittelsbacher Prinzen Otto am 1. Juni 1835 und nicht 1834 wie Sie schreiben!

Es geht weiter mit dem Impressum: 
Sie bezeichnen sowohl die drei ordent­lichen Regentschaftsräte (Armansperg, Maurer und Heideck) als auch die zwei stellvertretenden Räte der Regentschaft (Abel und Greiner) als "Regenten". Diese Bezeichnung ist in beiden Fällen falsch.

Die Mitglieder eines Regentschaftsrates sind Regentschaftsräte


Diese Räte, die für den minderjährigen Monarchen Otto tätig wurden, sind nicht gleichzusetzen mit "Regenten". 


Wie bereits von König Ludwig I. bestimmt, nahmen die Regentschaftsräte streng hierarchisch gegliederte Aufgaben wahr und sind nicht gleichberechtigte Räte. 
Die ''Instruktion König Ludwigs I. für den Regenschafts-Rath des Königreiches Griechenland'' wurde von mir erstmalig und vollständig mit allen ihren sieben Paragraphen und mit der Gegenzeichnung des bayrischen Außenministers Friedrich-August Freiherr von Gise (1783 - 1860) veröffentlicht.
(siehe Kotsowilis,  ''Die Griechische Kirche in München (1998)'', S. 238f; Geheimes Haus Archiv, WB König Ludwid I. 31/41, und B.S.B. Maureriana III.1.1. Nr. 5).

So durfte z.B. ein frisch gebackener Generalmajor Heideck nicht vor Staats- und Reichsrat Maurer an zweiter Stelle in der Rangordnung der Hierarchie stehen.

Diese Räte sind keinesfalls wie Ihre leider durchgängige und oftmals wiederholte Bezeichnung nahe legt, Regenten im Sinne etwa eines Vizekönigs oder Statthalters oder gar Prinzregenten.
(Zur Bezeichnung "Regent" siehe Kotsowilis, ''Die Griechische Kirche in München (1998)'', S. 47, und 298f).

Ferner: S.15
Sie bezeichnen bei den Quellenangaben Christian Schmaltz als "General" obwohl er in Griechenland nur Oberstleutnant der Kavallerie war 
und in Bayern 1840 den Rang eines Obersten und 1845 eines Generalmajors und Brigadiers erreichte. 
(siehe Kotsowilis,  ''Die Griechische Kirche in München (1998)'', S. 229ff)

S.222, 6. Zeile von oben
Regentschaftspräsident Armansperg hatte nie die "alleinige Macht' inne.
Seine Macht war immer kontrolliert durch die übrigen Regentschaftsräte, nämlich Maurer und Heideck und später im letzten Jahr der Regentschaft durch Kobell und Heideck.
Greiner blieb bei der Umbildung weiterhin stellvertretendes Regentschafts­mitglied.

S. 268
Es gab niemals eine "kleine Verschwörung" durch Dr. Johannes Franz, den Regentschaftsdolmetscher.


Vielmehr ging der Antrag auf Abberufung von Maurer und Abel direkt und alleinig vom Regentschaftspräsidenten Armansperg aus. 


Der Antrag geschah in Form einer schriftlichen Eingabe des Regentschaftspräsidenten, die vom griechischen Gesandten in München Alexander Mavrokordatos 
(1791 - 1865) und von Hofbankier Simon von Eichthal befürwortet wurde.
 Außerdem geschah dies im Einvernehmen mit den Signatarmächten Großbritannien und Russland,
 (siehe Kotsowilis, ''Die Griechenbegeisterung der Bayern unter König Otto I. (2007)'', S. 34f)

Darüber hinaus war der Dozent Dr. phil. habil. Johannes Franz Leiter des Dolmetscher-Büros des Regentschaftsrates und persönlicher Dolmetscher des Grafen Armansperg.
Franz war ein 1828 promovierter und 1830 habilitierter Schüler Friedrich Thierschs, der nach seiner Rückkehr über Rom nach Deutschland 1840 zum Professor für Klassische Philologie in Berlin berufen wurde und darüber hinaus erstmals an einer deutschen Universität die Neugriechische Sprache und Literatur lehrte.
 (siehe  Kotsowilis, ''Die Griechische Kirche in München (1998)'', S. 145)

Es gäbe noch weitere Ungenauigkeiten, die mir auffielen.

Aber ich denke, wenn Sie gelegentlich in meinen Büchern blättern, werden Sie das selber entdecken.


Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift Konstantin Kotsowilis M.A.)

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