Petros und Konstantin
Paparrigopoulos
Πέτρος και Κωνσταντίνος
Παπαρρηγόπουλος
Paparrigopoulos
Πέτρος και Κωνσταντίνος
Παπαρρηγόπουλος
(aus dem Buch ''Die griechischen Studenten in München (1826 - 1844)'',
Seiten 157 bis 161)
41. Paparrigopoulos, Petros
(Παπαρρηγόπουλος, Πέτρος του απαγχονισθέντος προύχοντος Δημητρίου εκ Βυτίνης Γορτυνίας)
Unterschrift von Petros Paparrigopoulos. |
aus Konstantinopel verlor bei den dortigen staatl. Verfolgungen 17jährig seinen Vater u. den älteren Bruder,
kam nach dem Besuch der griech. Schulen in Odessa (Λύκειον Richelieu) u. Ägina (Κεντρικόν Σχολείον) sowie in Nauplion als Stipendiat am 16. 7. 1834
über Athen nach München u. wurde am
31.10.1834 im Alter v. 19 Jahren
in die Philosoph. Fakultät aufgenommen.
1835 - 1836 wechselte er z. Jurist. Fakultät über.
Am 5. April 1839 verließ er München und setzte sein
Jurastudium - wiederum mit einem griechischen Stipendium,
das noch zweimal verlängert wurde - , am
2.5.1839 in Heidelberg bei Prof. A. Fr. Thibaut fort (Matr.-Nr. 27).
Hier wurde er im
gleichen Jahr zum Dr. jur. promoviert.
Seine Dissertation erschien 1839 in
Athen in griech. Sprache unter dem Titel
'Δοκίμιον περί της Επιρροής των Τυχηρών (της τύχης) εις τα Συναλλάγματα κατά το τε Ρωμαϊκον και το Βυζαντινόν Δίκαιον'.
Nach Athen zurückgekehrt
wurde er am (10.) 22.1.1840 Rechtsanwalt u. Universitätsdozent für Röm. Recht.
Am 22.4.1841 kam er an die Justizbehörde; er wurde zunächst Landgerichtsrat,
dann Landgerichtspräsident, zuerst auf der Insel Syros,
dann ab 3.9.1843 in
Athen (bis zur Entlassung als ,,ετερόχθων“ durch Dekret Nr. 3 d.
Nationalversammlung), später Oberlandesgerichtsrat, 1847 für zwölf Jahre
Richter am Oberst. Gerichtshof in Athen und schließlich 1858 bis zum 25.9.1860
Staatsanwalt beim Oberlandesgericht.
Anschließend arbeitete er wieder als
Rechtsanwalt in Athen.
Am (12.) 24.6.1845 übernahm er als ordentl. Prof. für
Röm. Recht die Stelle des aus politischen Gründen v. d. Regierung I. Kolettis
entlassenen Paul Kalligas (s. Nr. 37), die er bis 1891 innehatte.
1848 wurde er
Mitglied der Kommission für die Abfassung des griech. Zivilgesetzbuches.
Am
(19.) 31.1.1853 wirkte er, ebenso wie Polyzoidis (vgl. Nr. 5) und Oikonomidis
(vgl. Nr. 83), bei dem post mortem Freispruch des in der Hl. Synode
umstrittenen und von ihr laisierten Geistlichen Theophilos Kairis mit.
Parallel
dazu hielt er weiterhin seine Vorlesungen.
1862/63 war er Rektor der Otto-Universität,
die am 20. Okt. bzw. 8. Dez 1862 in Nationale Universität umbenannt worden ist.
Als solcher zeichnete er die am 8. Dez. 1862 neugegründete Universitätsphalanx
unter Hauptmann Ioannis Zoumboulis (Ιωάννης Ζουμπούλης), die in der ersten Zeit aus 600
u. später aus 840 Studenten in 5 Kompanien bestand u. bis 1878 formell ein
selbständiger Teil der Nationalphalanx war, für ihre perfekte Ausbildung und
Selbstverwaltung sowie für die Wiederherstellung der Ordnung in Athen aus.
Paparrigopoulos wurde sechsmal zum Dekan der Jurist. Fakultät gewählt.
Der Name
eines Vorlesungssaals erinnert noch heute an ihn.
1865 lehnte er es ab,
Staatsrat zu werden, weil ihm die vorgesehene Besoldung von 600, - Drachmen zu gering erschien.
1882 ging er nach
Istanbul zur Regelung der Unterstellung des Klerus der neudazugekommenen
Eparchien unter der Athener Hl. Synode der autokephalen Kirche Griechenlands.
Er starb am 27. Februar 1891 in Athen Petros Paparrigopoulos war (seit 1846)
mit einer Tochter des einstigen Phanariotenherrschers der Moldau Michael „Boda“
Soutzos (1784 - 1864), der Botschafter Griechenlands und anschließend Staatsrat
in Athen war, verheiratet.
Zusammen mit dem Professor der Athener Universität
Emil Herzog (siehe Anmerkung 83) übersetzte er 1840 aus der fünfbändigen
„History of the Décliné and Fall of Roman Empire“
von Edward Gibbon das 44.
Kapitel
und veröffentlichte es unter dem Titel
„Ιστορία της παρακμής και πτώσεως του Ρωμαϊκού Κράτους“
und zusammen mit Professor
Ioannis Klonaris (Ιωάννης Κλωνάρης, 1780 - 1857) gab er 1848 das
Bürgerliche Gesetzbuch heraus,
welches die am 23. Februar 1835 eingeführte
byzantinische „Hexabiblos“ von Konstantin Harmenopoulos (Κωνσταντίνος Αρμενόπουλος 1320 - 1383) ablöste ins Französische
übersetzte er das Protokoll des Kolokotronis-Prozesses.
1854 erschien eines
seiner Hauptwerke über das in Griechenland geltende bürgerliche Recht
„To εν Ελλάδι Αστυκόν Δίκαιον“
in 7 Bänden Ferner
veröffentlichte er zum römischen Zivilrecht 1855
„To Αστυκόν Δίκαιον των Ρωμαίων καθ’ όσον ισχύει νυν εν Ελλάδι“
(II + 269 S.) sowie zum
Schuldrecht der Römer Byzantiner 1856/58
,,Ενοχικόν Δίκαιον των Ρωμαίων και των Βυζαντινών καθ΄ όσον ισχύει εν Ελλάδι“,
1855/63 zur
Zivilprozeßordnung
'Εγχειρίδιον της Πολιτικής Δικονομίας'
und 1872 in der Zeitschrift Αθήναιον eine Studie
,,Περί της δίκης των εν Αργινούσαις νικησάντων στρατηγών“.
Zusammen mit Anastasios
Polyzoidis (s. Nr. 5) und Michael Potlis Unterzeichnete Paparrigopoulos die
Professor Georg Ludwig von Maurer anlässlich seiner Teilnahme an den in Athen
stattfindenden Feierlichkeiten zum 25. Thronjubiläum König Ottos I. am (25.
Januar) 6. Februar 1858 überreichte Ehrenurkunde in Anerkennung seines
gesetzgeberischen Werkes (1832 - 1834).
1868 und 1875 beteiligte
Paparrigopoulos sich an den Gutachten der Juristischen Fakultät über die mit
den Abstimmungs- und Wahlverfahren verbundenen Probleme
„Tα δύο εκλογικά ζητήματα και η γνωμοδότησις των πέντε“ (verfasst u. a. von Νικ. Σαρίπολος, Πέτρ. Παπαρρηγόπουλος, Γεώργ. Ράλλης, Παύλ. Καλλιγάς und Εμμ. Κόκκινος).
Παπαρρηγόπουλος Κωνσταντίνος Papparrigopoulos Konstantin |
41a. Sein Bruder war der bekannte Geschichtsforscher Papparrigopoulos Konstantin
(1815 - 1891),
dem die Universität München 1850 die Doktorwürde in absentia
verliehen hatte - auf Empfehlung von Friedrich Thiersch und des griechischen
Botschafters in München Konstantin D. Schinas,
dessen Nacholger er am 6. März
1851 bzw. 1856 auf dem Lehrstuhl und 1872/73 im Rektorat der Nationalen
Universität Athen wurde.
Der Name der Aula (Αμφιθέατρον) erinnert heute noch an ihn.
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