Von: Konstantin Sot. Kotsowilis, M.A., Historiker,
Stand: 3. Juli 2015
Die 3.
Griechische Nationalversammlung wählte am 14. April 1827 in Trizina den aus
Korfu stammenden Grafen loannis Kapodistrias (1776 - 1831) zum regierenden
Präsidenten (Κυβερνήτης).
Eine seiner wichtigsten Amtshandlungen war 1828 die Einführung der Phönix-Münzen
als offizielle Währung.
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| Phönix 1828 |
Geprägt wurden sie in seinem Haus in der Stadt Aegina
auf der gleichnamigen Insel, die nach der Befreiung Griechenlands von
jahrhundertelanger osmanischer Fremdherrschaft die erste vorläufige Hauptstadt
war.
Nach der Ermordung
von Kapodistrias am 9. Oktober 1831 in der zweiten vorläufigen Hauptstadt
Nauplion, proklamierte die darauffolgende 5. Griechische Nationalversammlung
in Pronia bei Nauplion am 8. August 1832 den 17-jährigen bayerischen Prinzen
Otto (1815 - 1867) durch das einstimmig beschlossene zweite Dekret zum König von
Griechenland.
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| König Otto I. von Griechenland |
Der Vorschlag, den Wittelsbacher Prinzen Otto zum König von
Griechenland wählen zu lassen, war von den Schutzmächten Frankreich,
Großbritannien und Russland gemäß dem Londoner Staatsvertrag vom 7. Mai 1832
ausgehandelt worden.
Diese Vorgehensweise, d.h. die einhellige Unterstützung
durch die Schutzmächte und die parlamentarische Wahl Ottos durch die Griechen
selbst, war für seinen Vater, König Ludwig I. von Bayern (1786 - 1868) Voraussetzung
für seine Zustimmung zur Entsendung Ottos nach Griechenland.
Die Zustimmung des
griechischen Volkes zur Errichtung einer neuen Dynastie in ihrem Land, hielt
Ludwig I. für zwingend geboten.
Die antike
Silberdrachme galt seit dem 5. Jh. v. Chr. im alten Athen als offizielle
Währung, war aber noch nicht in Lepta (das spätere Kleingeld) unterteilt,
sondern in sechs Obolen (οβολός) - im Deutschen als "Obolus" bekannt.
Hundert Drachmen ergaben
eine Mine (μνα) und 60 Minen
ein Talent (τάλαντον).
Die Souveränitätsrechte
des noch minderjährigen Monarchen Otto übte in vollem Umfang der von Ludwig I.
von Bayern am 23. Juli 1832 für drei Jahre ernannte Regentschaftsrat aus.
Dieser bestand aus drei ordentlichen Räten:
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| Graf Joseph Ludwig von Armansperg |
dem Minister, Staats- und Reichsrat Joseph Ludwig Graf von Armansperg (1787 - 1853) als Vorsitzer (Regentschaftspräsident),